Ottmann Lohnsteuer- & Buchhaltungsbüro
M.Sc. Walid Ottmann
Dienstleistungsangebot - Übersicht
Services
Die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung wird in folgendem Rahmen übernommen:
Weitere Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen übernehmen wir gerne für Sie:
Sämtliche Leistungen im Rahmen des §6 (4) Steuerberatungsgesetzes.
-
Sortieren und Ordnen Ihrer Belege
-
Buchen der Banken
-
Buchen der Kassen
-
Buchen der Sachkonten (Kostenstellengerecht)
-
Anlagebuchhaltung
-
Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung
-
Mahnwesen und Inkasso
-
Zahlungsverkehr
-
-
Nachbuchen abgelaufener Kalenderjahre
-
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
-
Auswertungen (BWA, SuSa, Journal, Kontenausdrucke)
-
Auf besonderen Wunsch:
-
Kontenblätter unterjährig
-
Kennzahlen (tabellarisch/grafisch)
-
BWA rating
-
Kostenstellenauswertung
-
Scanservice
-
-
Weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage
-
Vorbereitung von Quartals- und Jahresabschlüssen
-
Vorbereiten der Jahresabschlussprüfung
-
Mobiler Einsatz mit dem Notebook
-
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
-
Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
-
Baulohnabrechnungen
-
Anfertigung und Abgabe von Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften usw.)
-
Anfertigung und Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen
-
An- und Abmeldeverfahren bei den Sozialversicherungsträgern
-
Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen
-
Teilnahme an Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger
-
Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung bei mir im Büro
-
Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung vor Ort in Ihrem Unternehmen
-
Wir übernehmen auch gerne einmalige Buchhaltungsaufträge für das Verbuchen von laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung
Die Kanzlei erfüllt die Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 StBerG im Rahmen Ihre Mitgliedschaft bei Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) und somit als steuerliche Beratungsstelle zu sehen. Die Kanzlei bietet infolgedessen folgende Dienstleistungen:
-
Lohn- und Einkommensteuer, inkl. Kirchensteuer und den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 StBerG
-
Kindergeldsachen nach dem EStG
-
Abgeltungssteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen
-
Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien)
-
Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.