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Dienstleistungsangebot - Übersicht

Services

Die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung wird in folgendem Rahmen übernommen:
Weitere Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen übernehmen wir gerne für Sie:
Sämtliche Leistungen im Rahmen des §6 (4) Steuerberatungsgesetzes.

 

  • Sortieren und Ordnen Ihrer Belege

  • Buchen der Banken

  • Buchen der Kassen

  • Buchen der Sachkonten (Kostenstellengerecht)

  • Anlagebuchhaltung

  • Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung

    • Mahnwesen und Inkasso

    • Zahlungsverkehr

  • Nachbuchen abgelaufener Kalenderjahre

  • Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

  • Auswertungen (BWA, SuSa, Journal, Kontenausdrucke)

    • Auf besonderen Wunsch:

    • Kontenblätter unterjährig

    • Kennzahlen (tabellarisch/grafisch)

    • BWA rating

    • Kostenstellenauswertung

    • Scanservice

  • Weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage

  • Vorbereitung von Quartals- und Jahresabschlüssen

  • Vorbereiten der Jahresabschlussprüfung

  • Mobiler Einsatz mit dem Notebook

  • Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

 

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

 

  • Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Baulohnabrechnungen

  • Anfertigung und Abgabe von Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften usw.)

  • Anfertigung und Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen

  • An- und Abmeldeverfahren bei den Sozialversicherungsträgern

  • Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen

  • Teilnahme an Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger

  • Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung bei mir im Büro

  • Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung vor Ort in Ihrem Unternehmen

  • Wir übernehmen auch gerne einmalige Buchhaltungsaufträge für das Verbuchen von laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung

Die Kanzlei erfüllt die Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 StBerG im Rahmen Ihre Mitgliedschaft bei Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) und somit als steuerliche  Beratungsstelle zu sehen. Die Kanzlei bietet infolgedessen folgende Dienstleistungen:

 

  • Lohn- und Einkommensteuer, inkl. Kirchensteuer und den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 StBerG

  • Kindergeldsachen nach dem EStG

  • Abgeltungssteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien)

  • Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.

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